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Beschluss

Energie für Wohlstand: Günstig, sicher, technologieoffen

27. Juni 2026


Energie ist die Grundlage von Wohlstand, Innovation und industrieller Wertschöpfung. Deutschland leidet unter hohen Energiepreisen, regulatorischer Unsicherheit und technologiepolitischer Verengung. Das gefährdet Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Versorgungssicherheit. Wir wollen eine Energiepolitik, die Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Resilienz gemeinsam denkt: technologieoffen, europäisch integriert, marktwirtschaftlich und mit klaren staatlichen Rahmenbedingungen statt dauerhafter Subventionen, nationaler Sonderwege und kleinteiliger Detailsteuerung. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

I. Wettbewerbsfähige Energiepreise sicherstellen

Bezahlbare Energie ist eine Grundbedingung für industrielle Wertschöpfung, private Investitionen und gesellschaftlichen Wohlstand. Liberale Energiepolitik darf hohe Kosten nicht durch immer neue Subventionen überdecken, sondern muss ihre strukturellen Ursachen angehen: zu wenig Angebot, zu hohe staatliche Preisbestandteile, ineffiziente Sonderziele und intransparente Systemkosten.

  • Deutschland soll seine Energie- und Klimaziele an den europäischen Vorgaben ausrichten und den nationalen Sonderweg einer Klimaneutralität bis 2045 beenden. Ziel bleibt Klimaneutralität, aber im europäischen Gleichklang bis 2050. Das senkt volkswirtschaftliche Mehrkosten, stärkt Wettbewerbsfähigkeit und verhindert nationale Alleingänge mit begrenzter zusätzlicher Klimawirkung.
  • Staatlich subventionierte Industriestrompreise für einzelne Unternehmen oder Branchen lehnen wir ab. Sie verschieben Kosten in den Staatshaushalt, verzerren Wettbewerb und ersetzen keine strukturelle Energiepolitik. Entlastungen müssen breit wirken und vor allem durch mehr Angebot, geringere staatliche Preisbestandteile und bessere Rahmenbedingungen entstehen.
  • Die Stromsteuer soll einfach, planbar und investitionsfreundlich ausgestaltet und perspektivisch abgeschafft werden. Wir fordern ein transparentes zweistufiges System: einen einheitlichen, günstigen Basis-Stromsteuersatz für alle sowie eine automatische Rückerstattung für Gewerbetreibende auf das EU-Mindestniveau. Langfristig soll diese Rückerstattung über Smart-Meter- und Stromzählerdaten digitalisiert werden.
  • Nationale Einzelziele, Sektorvorgaben und energiepolitische Doppelregulierungen sind abzubauen. Maßstab müssen Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz im europäischen Rahmen sein.
  • Ausbauziele im Stromsektor sollen sich stärker am tatsächlichen Systemwert neuer Erzeugungskapazitäten orientieren. Entscheidend ist nicht allein installierte Leistung, sondern ob zusätzlicher Strom zeitlich, regional und wirtschaftlich genutzt, gespeichert oder transportiert werden kann.

II. Energieangebot massiv ausweiten

Wer Energie dauerhaft bezahlbar machen will, muss das verfügbare Angebot ausweiten. Deutschland braucht eine angebotsorientierte Energiepolitik, die alle CO₂-armen, sicheren und wirtschaftlichen Optionen zulässt und ideologische Ausschlüsse beendet.

  • Deutschland soll die rechtliche und technische Neubewertung der Kernenergie ermöglichen. Reaktivierungsoptionen zuletzt abgeschalteter Kernkraftwerke, nutzbare Infrastruktur sowie neue Reaktortechnologien dürfen nicht ideologisch ausgeschlossen werden, sondern müssen mit Blick auf Strompreise, Versorgungssicherheit, Importabhängigkeiten und Klimaziele bewertet werden.
  • Deutschland und Europa sollen Entwicklung, Zulassung und Einsatz von Small Modular Reactors technologieoffen ermöglichen. Dazu braucht es innovationsfreundliche Genehmigungsverfahren, europäische Forschungskooperationen und technologieoffene Förderinstrumente. Moderne Reaktortechnologien müssen sich im Wettbewerb nach Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Systemnutzen bewähren können.
  • Heimische Erdgasförderpotenziale einschließlich moderner Förderverfahren für Schiefergas sollen durch einen bundesweit einheitlichen, technologieoffenen und rechtssicheren Genehmigungsrahmen nutzbar gemacht werden. Wo Förderung unter strengen Umwelt-, Wasser- und Sicherheitsstandards standortbezogen verantwortbar möglich ist, soll sie rechtlich zugelassen werden. Das kann Versorgungssicherheit erhöhen, Importabhängigkeiten verringern und gegenüber energieintensiven LNG-Importen klimapolitische Vorteile bieten.
  • Tiefengeothermie soll durch ein beschleunigtes, bundesweit einheitliches Genehmigungsrecht vorangebracht werden. Unnötige bürokratische Hürden, lange Verfahren und finanzielle Risiken in der Explorationsphase bremsen ein erhebliches heimisches Potenzial aus. Beschleunigungsgebiete und klare Standards sollen Investitionen in grundlastfähige, klimaneutrale Wärme- und Stromversorgung erleichtern.
  • Wir setzen uns dafür ein, in großem Maßstab bürokratische Hürden beim Bau neuer Energieerzeugungsanlagen abzubauen und den teils sehr langen Prozess bis zur Fertigstellung so erheblich zu beschleunigen. Dazu entschlacken wir das Baurecht und vereinfachen das Genehmigungsverfahren für Schwerlasttransporte von Komponenten von Energieerzeugungsanlagen.

III. Technologieoffenheit und Innovation stärken

Die Transformation des Energiesystems ist zu komplex, um sie politisch auf einzelne Wunschlösungen zu verengen. Ob Wasserstoff, Speicher, CCS, flexible Nachfrage, synthetische Energieträger oder neue Wärmelösungen: Entscheidend ist der tatsächliche Beitrag zu Emissionsminderung, Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz.

  • Kapazitätsmechanismen zur Absicherung von Dunkelflauten müssen technologieoffen, wettbewerblich und europäisch integriert ausgestaltet werden. Wasserstofffähige Gaskraftwerke, Batteriespeicher, Pumpspeicher, Lastmanagement, Biomasse, synthetisches Methan, flexible Verbraucher, durch CCS klimaneutrale Kohlekraftwerke und weitere steuerbare Kapazitäten sind diskriminierungsfrei einzubeziehen. Pauschale H2-ready-Vorgaben lehnen wir ab; knapper Wasserstoff sollte dort eingesetzt werden, wo direkte Elektrifizierung kaum möglich ist.
  • Starre Heizungsverbote und neue treppenförmig steigende Beimischungspflichten für einzelne Energieträger lehnen wir ab. Klimaschutz im Gebäudesektor soll vorrangig über CO₂-Bepreisung, Technologieoffenheit, Wettbewerb und verlässliche Übergangsfristen erreicht werden. Entscheidend ist reale Emissionsminderung zu vertretbaren Kosten, nicht kleinteilige Mengensteuerung.
  • Regulatorische Hemmnisse für saisonale Wärme- und Kältespeicher sind abzubauen. Aquiferspeicher, kalte Nahwärmenetze, Erdbeckenspeicher und vergleichbare Technologien dürfen nicht durch pauschale wasserrechtliche Vorgaben, unklare Genehmigungsverfahren oder fehlende Standardisierung benachteiligt werden. Benötigt werden schnelle, rechtssichere und technologieoffene Genehmigungen.
  • Deutschland muss CO₂-Abscheidung, CO₂-Nutzung und dauerhafte CO₂-Speicherung in großem Maßstab ermöglichen. Für schwer oder nicht vermeidbare industrielle Emissionen in Zement-, Kalk-, Chemie- und Stahlindustrie braucht es weniger Beschränkungen für Abscheidung, Transport, Nutzung und Speicherung. CCS soll auch onshore bundesweit ermöglicht werden, damit einzelne Bundesländer zentrale Infrastrukturprojekte nicht dauerhaft blockieren können.
  • Für schwer vermeidbare industrielle Restemissionen soll ein streng regulierter Ausgleich durch hochwertige internationale Emissionsminderungen oder dauerhafte CO₂-Entnahmen zugelassen werden. Voraussetzung sind branchenspezifische Benchmarks, unabhängige Prüfung, regelmäßige Re-Zertifizierung, Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit und der Ausschluss von Doppelzählungen. So können globale Emissionen gesenkt und industrielle Wertschöpfung in Deutschland erhalten werden.
  • Deutschland soll internationale Forschung und Governance zu potenziellen Geoengineering-Technologien unterstützen, ohne deren Einsatz politisch vorwegzunehmen. Weitreichende Eingriffe in das Klimasystem dürfen nicht durch nationale Alleingänge einzelner Staaten erfolgen. Priorität behalten Emissionsminderung, CO₂-Entnahmen und marktwirtschaftliche Klimaschutzinstrumente.

IV. Versorgungssicherheit und Resilienz erhöhen

Versorgungssicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Einseitige Abhängigkeiten von Lieferländern, Rohstoffen, Technologien oder Infrastrukturen machen Deutschland verwundbar gegenüber geopolitischem Druck, Preisschocks und Versorgungsunterbrechungen. Liberale Energiepolitik setzt auf Diversifikation, robuste Infrastruktur, offene Märkte und strategische Resilienz.

  • Beim Netzausbau muss Resilienz kritischer Infrastruktur stärker berücksichtigt werden. Kurzfristige Kosteneffizienz darf nicht dazu führen, sicherheitspolitische Risiken auszublenden. In besonders sensiblen Bereichen sollen risikobasierte Schutzmaßnahmen oder unterirdische Lösungen genutzt werden. Auch in der Energieerzeugung muss Resilienz stets mitgedacht werden: Komponenten aus Drittländern, die in systemischer Konkurrenz zur Europäischen Union stehen, sollen nur verbaut werden dürfen, wenn sichergestellt werden kann, dass die Sicherheit des Gesamtsystems dadurch nicht beeinträchtigt wird und es nicht zu unautorisierten Datenabflüssen kommen kann.
  • Deutschland und Europa müssen Bezugsquellen, Verarbeitungskapazitäten und Recyclingstrukturen für kritische mineralische Rohstoffe diversifizieren. Netze, Speicher, Batterien, Windkraft, Photovoltaik, Elektrolyseure und digitale Steuerungssysteme dürfen nicht neue einseitige Abhängigkeiten schaffen. Rohstoffpartnerschaften sollen interessenorientiert, wertegebunden und risikobewusst ausgestaltet werden. Um die europäische Industrie nachhaltig resilient gegenüber der Ausnutzung von Rohstoffabhängigkeiten durch die VR China aufzustellen, setzen wir uns für den Aufbau einer strategischen Reserve an kritischen Rohstoffen auf EU-Ebene ein.
  • Internationale Energiepartnerschaften für klimafreundliche Moleküle wie Wasserstoff, Ammoniak, Methanol und synthetische Kraftstoffe sollen ausgebaut werden. Erneuerbare Energie soll dort erzeugt und in transportfähige Energieträger umgewandelt werden, wo Sonne, Wind, Fläche und Infrastruktur besonders günstige Bedingungen bieten. Ziel ist kein Autarkieanspruch, sondern ein diversifizierter globaler Energiemarkt mit verlässlichen Partnerstaaten.
  • Deutschland soll seine Energieinfrastruktur stärker auf Krisenfestigkeit, Redundanzen und europäische Vernetzung ausrichten. Dazu gehören robuste Netze, diversifizierte Importinfrastruktur, Speicheroptionen, Schutz kritischer Anlagen und eine bessere grenzüberschreitende Koordination.

V. Marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen verbessern

Der Staat muss Ziele setzen, Infrastruktur ermöglichen und verlässliche Regeln schaffen, darf den Energiemarkt aber nicht dauerhaft durch Einzelvorgaben, Dauersubventionen und politische Preisglättung ersetzen. Knappheiten, Netzengpässe und Systemkosten müssen sichtbar werden, damit Investitionen dorthin fließen, wo sie den größten Nutzen stiften.

  • Deutschland soll sich auf europäischer Ebene für eine stärkere Integration der Energiemärkte einsetzen. Fragmentierte Förderstrukturen, nationale Sonderwege und unzureichend genutzte grenzüberschreitende Netzinfrastruktur erhöhen Kosten und schwächen Wettbewerb. Ziel ist ein effizienter europäischer Energiemarkt mit Skaleneffekten und sinkenden Preisen.
  • Der europäische Emissionshandel soll zum zentralen Leitinstrument der Klimapolitik ausgebaut werden. Zusätzliche Einzelregulierungen, Quoten, Verbote und technologiespezifische Förderprogramme sind abzubauen, wenn sie gegenüber dem CO₂-Preissignal keine nachweisbare zusätzliche Klimawirkung entfalten. Emissionen sollen dort reduziert werden, wo dies volkswirtschaftlich am effizientesten möglich ist.
  • Deutschland soll regionale oder stärker lokale Preissignale im Strommarkt ermöglichen, insbesondere durch eine Aufteilung des bislang einheitlichen deutschen Marktgebiets in mehrere Stromgebotszonen. Strompreise müssen regionale Knappheiten, Netzengpässe und tatsächliche Erzeugungsbedingungen besser abbilden, damit Investitionen und industrielle Ansiedlungen langfristig dort erfolgen, wo Energie effizient, reichlich und günstig verfügbar ist. Indem sich Erzeugung und Verbrauch räumlich besser aufeinander ausrichten, sinken zugleich Netzengpässe, Redispatch-Kosten und der Bedarf an kostspieligem Netzausbau. Für besonders betroffene Regionen und Unternehmen braucht es verlässliche Übergangsregeln.
  • Rechenzentren und KI-Infrastruktur müssen als strategische Standortfaktoren verstanden werden. Netzanschlüsse sollen transparent, diskriminierungsfrei und systemdienlich ausgestaltet werden. Zu berücksichtigen sind flexible Laststeuerung, Eigenversorgung, Speicherintegration, langfristige Stromlieferverträge, Beiträge zum Netzausbau und die Nutzung von Abwärme für Fern- und Nahwärmenetze.
  • Zeitlich differenzierte Netzentgelte sollen als freiwillige Option für steuerbare Verbraucher ermöglicht werden. Wärmepumpen, Ladesäulen, Speicher, Rechenzentren und industrielle Anwendungen können so Anreize für netzdienliche Nutzung erhalten. Gleichzeitig dürfen grundlastnahe industrielle Prozesse nicht faktisch benachteiligt werden, wenn sie aus technischen Gründen auf stabilen 24/7-Betrieb angewiesen sind.
  • Der Smart-Meter-Rollout ist zu beschleunigen und für eine effizientere Netzsteuerung nutzbar zu machen. Die dabei entstehenden Daten sollen unter Wahrung des Datenschutzes durch Aggregation und Anonymisierung besser für netzdienliche Steuerung, flexible Tarife und digitale Rückerstattungsverfahren genutzt werden können.
  • Der Staat darf nicht zum dauerhaften Versicherer gegen jede Energiepreisschwankung werden. Energiepreise spiegeln reale Knappheiten, geopolitische Risiken und Systemkosten wider. Dauerhafte politische Preisglättung verhindert Anpassungsprozesse, sozialisiert Risiken und schafft neue Abhängigkeiten von staatlichen Entlastungsprogrammen.
  • Pauschale Einspeisevergütungen sollen entfallen. Damit der Ausbau erneuerbarer Energien marktwirtschaftlich integriert werden kann, braucht es bessere Rahmenbedingungen für flexible Nachfrage, Speicher und steuerbare Verbraucher. Überschussstrom soll dort genutzt werden, wo dies netzdienlich, wirtschaftlich und ohne zusätzliche Belastung anderer Verbraucher möglich ist.
  • Der Ausbau erneuerbarer Energien soll langfristig aus dauerhaften staatlichen Einnahmegarantien herausgeführt werden. Neue Projekte müssen sich zunehmend über Direktvermarktung, langfristige Stromlieferverträge, Eigenversorgung, Speicherintegration, flexible Nachfrage und systemdienliche Standortwahl refinanzieren. Förderung darf nur befristet, wettbewerblich und an transparent nachprüfbaren Systemnutzen gebunden erfolgen.
  • Energiepolitische Entscheidungen müssen künftig auf Grundlage vollständiger Systemkosten getroffen werden. Neben Stromgestehungskosten sind auch Netzausbau, Speicher, Reservekapazitäten, Redispatch, Einspeisemanagement, Abregelung, Systemstabilisierung, Rohstoffabhängigkeiten, Entsorgung und Versorgungssicherheit transparent auszuweisen. Nur ehrliche, technologieoffene Kostenvergleiche ermöglichen effiziente Investitionen und stärken die Akzeptanz marktwirtschaftlicher Energiepolitik.

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