Kinderrechte vor Kleiderregeln – Kopftuchverbot an Berliner Schulen
Die Jungen Liberalen Berlin fordern ein Kopftuchverbot an Berliner Schulen und Kindergärten / Kitas für Mädchen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kinder vor Erreichen der Religionsmündigkeit sind besonders vor religiösem Zwang zu schützen. Nach deutschem Recht tritt die Religionsmündigkeit mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein.
Zugleich fordern wir den Ausbau schulischer Unterstützungsstrukturen für Schülerinnen und Schüler, die religiösen oder familiären Zwang erfahren.
Dafür braucht es insbesondere Beratungsangebote, geschulte Ansprechpartner an Schulen sowie eine bessere Vernetzung mit Jugendhilfe und Schulpsychologie.
Um die Einhaltung des Verbots sowie der allgemeinen Schulpflicht effektiv zu gewährleisten, fordern wir zudem eine konsequente Durchsetzung der Schulpflicht unter Einbeziehung der Ordnungsbehörden und der Polizei (z. B. durch Schulzuführungen). Bei mehrfachen, schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulpflicht oder bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch religiösen oder familiären Druck muss eine verpflichtende Einschaltung des Jugendamtes erfolgen.